Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ErlebnisWerk, Inhaber: David Kuntz, Gienanthstraße 1A, 67817 Imsbach (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Event- und Freizeitmodulen sowie die Durchführung von Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Vermieters zustande, insbesondere durch Bestätigung per E-Mail, Messenger (z. B. WhatsApp) oder durch Unterzeichnung des Mietvertrages. Bei mündlichen Absprachen kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die wesentlichen Vertragsinhalte bestätigt wurden und dem Mieter die AGB sowie die Nutzungsregeln vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.
3. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Event- und Freizeitmodulen sowie die Durchführung von Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere Lieferung, Abholung sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
(2) Der Gesamtpreis ist spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn vollständig per Überweisung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 72 Stunden vor Mietbeginn kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden.
(4) Eine Übergabe oder Durchführung erfolgt nur bei vollständigem Zahlungseingang.
(5) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter nach Ablauf der Zahlungsfrist berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zu verweigern und den Termin anderweitig zu vergeben. Bereits entstandene Ansprüche, insbesondere Stornokosten gemäß diesen AGB, bleiben unberührt.
(6) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Kaution
(1) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
(2) Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag.
(3) Die Kaution ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen.
(4) Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen wegen Schäden, Verlusten, fehlenden Teilen, Reinigung oder sonstigem Mehraufwand.
(5) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt. Sie kann ganz oder teilweise einbehalten werden, soweit solche Ansprüche tatsächlich bestehen.
6. Lieferung, Abholung und Dauer
(1) Lieferung und Abholung erfolgen nach individueller Vereinbarung.
(2) Lieferungen erfolgen in der Regel im Zeitraum zwischen 16:00 und 20:00 Uhr, können jedoch abweichen.
(3) Die Mietdauer beträgt grundsätzlich einen Tag (tageweise Buchung), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
7. Nutzung und Pflichten des Mieters
(1) Die Nutzung der Mietgegenstände sowie die Teilnahme an Escape Adventures erfolgen auf eigene Gefahr.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß und schonend zu behandeln.
(3) Der Mieter stellt sicher, dass die Nutzung ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen, volljährigen Person erfolgt.
(4) Der Mieter ist für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Nutzungsregeln verantwortlich.
(5) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer die Anweisungen des Vermieters befolgen.
(6) Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
8. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer.
(2) Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
(3) Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftung des Vermieters
(1) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung von Anweisungen, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Escape Adventures und sonstige Dienstleistungen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Escape Adventures und Dienstleistungen
(1) Bei Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen schuldet der Vermieter die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, für geeignete Rahmenbedingungen (z. B. ausreichender Platz, sichere Umgebung) zu sorgen.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass alle Teilnehmer körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind.
(5) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete örtliche Gegebenheiten oder Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen.
11. Freistellung
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Mietgegenstände oder der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
12. Rückgabe
(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber, trocken, transportsicher verpackt und im Zustand der Übergabe zurückzugeben.
(2) Bei vereinbarter Abholung durch den Vermieter sind die Mietgegenstände vollständig, ordentlich zusammengelegt bzw. verpackt und frei zugänglich bereitzustellen.
(3) Der Mieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Einzelteile vollständig zusammengeführt sind.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand, insbesondere Reinigung, Nachsortieren, Verpacken, zusätzliche Fahrten oder Reparaturen, gesondert zu berechnen.
13. Verspätete Rückgabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben.
(2) Erfolgt die Rückgabe verspätet, haftet der Mieter für hierdurch tatsächlich entstehende Schäden und Mehraufwände, insbesondere Verzögerungen, zusätzliche Fahrten, Ausfälle, notwendige Preisnachlässe oder sonstige Nachteile bei Folgebuchungen.
(3) Eine hinterlegte Kaution kann insoweit ganz oder teilweise einbehalten werden, soweit tatsächlich Ansprüche bestehen.
(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Stornierung
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich.
(2) Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
(3) Bei Nichterscheinen ohne Stornierung werden 75 % des Gesamtpreises berechnet.
(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15. Witterung
Witterungsbedingte Umstände berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Leistung grundsätzlich erbracht werden kann.
16. Mindestalter / Vertragspartner
Vertragspartner kann ausschließlich eine volljährige, geschäftsfähige Person sein.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
