Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
ErlebnisWerk, Inhaber: David Kuntz, Gienanthstraße 1A, 67817 Imsbach (nachfolgend „Vermieter“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Event- und Freizeitmodulen sowie die Durchführung von Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Vermieters zustande, insbesondere durch Bestätigung per E-Mail, Messenger (z. B. WhatsApp) oder mündliche Vereinbarung.
3. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Event- und Freizeitmodulen sowie die Durchführung von Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere Lieferung, Aufbau, Abholung, Betreuung, Durchführung von Spielen sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Mietbeginn per Überweisung.
(3) Eine Übergabe oder Durchführung erfolgt nur bei vollständigem Zahlungseingang.
(4) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Kaution
(1) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
(2) Die Kaution ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen.
(3) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände.
6. Lieferung, Abholung und Dauer
(1) Lieferung und Abholung erfolgen nach individueller Vereinbarung.
(2) Lieferungen erfolgen in der Regel im Zeitraum zwischen 16:00 und 20:00 Uhr, können jedoch abweichen.
(3) Die Mietdauer beträgt grundsätzlich einen Tag (tageweise Buchung), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
7. Nutzung und Pflichten des Mieters
(1) Die Nutzung der Mietgegenstände sowie die Teilnahme an Escape Adventures erfolgen auf eigene Gefahr.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß und schonend zu behandeln.
(3) Der Mieter stellt sicher, dass die Nutzung ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen, volljährigen Person erfolgt.
(4) Der Mieter ist für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Nutzungsregeln verantwortlich.
(5) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer die Anweisungen des Vermieters befolgen.
(6) Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
8. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer.
(2) Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
(3) Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftung des Vermieters
(1) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung von Anweisungen, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Escape Adventures und sonstige Dienstleistungen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Escape Adventures und Dienstleistungen
(1) Bei Escape Adventures und sonstigen Dienstleistungen schuldet der Vermieter die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, für geeignete Rahmenbedingungen (z. B. ausreichender Platz, sichere Umgebung) zu sorgen.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass alle Teilnehmer körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind.
(5) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete örtliche Gegebenheiten oder Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen.
11. Freistellung
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Mietgegenstände oder der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
12. Rückgabe
(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, unbeschädigt und im Zustand der Übergabe zurückzugeben.
(2) Bei vereinbarter Abholung sind die Mietgegenstände vollständig, ordentlich und zusammengelegt bereitzustellen.
(3) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietgegenstände frei zugänglich sind.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand (z. B. Reinigung, Abbau, Einsammeln) gesondert zu berechnen.
13. Stornierung
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich.
(2) Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
(3) Bei Nichterscheinen ohne Stornierung werden 75 % des Gesamtpreises berechnet.
(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Witterung
Witterungsbedingte Umstände berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Leistung grundsätzlich erbracht werden kann.
15. Mindestalter / Vertragspartner
Vertragspartner kann ausschließlich eine volljährige, geschäftsfähige Person sein.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
